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Finanzgericht des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 178/01

Gesetze: EigZulG § 5, EigZulG § 11 Abs. 4

Überschreiten der Einkunftsgrenze und Änderung des Bewilligungsbescheides

Leitsatz

Es liegt kein einer Aufhebung entgegen stehender Ermittlungsfehler vor, wenn das Finanzamt keine Feststellungen zum aktuellen Einkommen des Antragstellers angestellt hat. Das Finanzamt kann vielmehr im Sinne des Antrags entscheiden und dabei die endgültige Feststellung des Überschreitens der Einkunftsgrenze von der Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Erstjahr und der darauf beruhenden Ermittlung der entsprechenden Einkünfte abhängig machen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAB-12420

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss v. 26.07.2001 - 1 V 178/01

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