Rechtmäßigkeit von Pfändungsverfügungen; Gehaltspfändung;
unrechtmäßige Drittschuldnerleistung
Leitsatz
1. Die Vollstreckung aus noch nicht
bestandskräftig festgesetzten Steueransprüchen erfolgt für das Finanzamt mit
dem Risiko von Schadensersatzleistungen gemäß § 717 Abs. 2 ZPO.
2. Die Pfändung des Gehalts durch das
Finanzamt betrifft lediglich dessen pfändbaren Teil. Der Arbeitgeber
(Drittschuldner) berechnet die abzuführenden, gepfändeten Beträge in eigener
Verantwortung und auf eigenes Risiko. Überhöhte Zahlungen des Arbeitgebers an
das Finanzamt führen nicht zur Unrechtmäßigkeit der Pfändungsverfügung, sondern
zu einem Rückzahlungsanspruch, der im Wege einer allgemeinen Leistungsklage
gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen ist.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 726 XAAAB-12382
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss v. 20.03.2001 - 1 V 315/00
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