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Finanzgericht des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 315/00 EFG 2001 S. 726

Gesetze: AO §§ 251 ff.

Rechtmäßigkeit von Pfändungsverfügungen; Gehaltspfändung; unrechtmäßige Drittschuldnerleistung

Leitsatz

1. Die Vollstreckung aus noch nicht bestandskräftig festgesetzten Steueransprüchen erfolgt für das Finanzamt mit dem Risiko von Schadensersatzleistungen gemäß § 717 Abs. 2 ZPO.

2. Die Pfändung des Gehalts durch das Finanzamt betrifft lediglich dessen pfändbaren Teil. Der Arbeitgeber (Drittschuldner) berechnet die abzuführenden, gepfändeten Beträge in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Überhöhte Zahlungen des Arbeitgebers an das Finanzamt führen nicht zur Unrechtmäßigkeit der Pfändungsverfügung, sondern zu einem Rückzahlungsanspruch, der im Wege einer allgemeinen Leistungsklage gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen ist.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 726
XAAAB-12382

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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss v. 20.03.2001 - 1 V 315/00

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