Rückwirkendes Ereignis bei nachträglicher Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft - Berücksichtigung von Drittaufwand
Leitsatz
Wird der Gesellschafter einer GmbH von der Bank aus einer für die GmbH eingegangenen Bürgschaft zunächst nur in Höhe seines
anteils in Anspruch genommen, weil die Bank zunächst den Mitgesellschafter ebenfalls in Höhe seines Anteils in Anspruch nimmt
und erfolgt die Inanspruchnahme in Höhe der restlichen Bürgschaft erst, nachdem die Inanspruchnahme des Mitgesellschafters
erfolglos geblieben war, so liegt darin ein rückwirkendes Ereignis, das die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten beeinflusst.
Eigenkapital ersetzende Bürgschaften des Ehegatten des Gesellschafters einer GmbH sind in dem Umfang anzunehmen, in dem dem
Ehegatten gegen den Gesellschafter ein Ausgleichsanspruch gemäß § 426 BGB zusteht. In diesem Umfang entstehen aufgrund des
Ausgleichsanspruchs nachträgliche Anschaffungskosten; der Zeitpunkt der tatsächlichen Geltendmachung ist kein rückwirkendes
Ereignis
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 503 Nr. 8 EFG 2003 S. 166 EFG 2003 S. 166 Nr. 3 BAAAB-12265
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.05.2002 - 2 K 1856/01
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