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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2219/00 EFG 2002 S. 1137

Gesetze: AnfG § 7 Abs. 2, AnfG § 11 Abs. 2, AO § 191 Abs. 1

Anfechtungsrechtlicher Wertersatzanspruch gegen fremdnützigen Treuhänder

Leitsatz

Wird gegen einen fremdnützigen Treuhänder ein anfechtungsrechtlicher Wertersatzanspruch geltend gemacht, so kann sich der fremdnützige Treuhänder auf seine Entreicherung über den Gesetzeswortlaut hinaus auch im Falle seiner Bösgläubigkeit berufen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Treuhandverhältnis beendet ist und er sich das Treugut wirtschaftlich nicht zugeführt hat (Fortführung von , NJW 1994 S. 726).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1283 Nr. 20
EFG 2002 S. 1137
EFG 2002 S. 1137 Nr. 18
JAAAB-12245

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.02.2002 - 1 K 2219/00

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