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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2048/00 EFG 2002 S. 1181

Gesetze: EStG § 9a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 62, EStG § 63 Abs. 1

Kindergeld - Auswirkung der Rückzahlung von BaFöG auf Grenzbetrag

Leitsatz

  1. Zu den im Rahmen der Ermittlung des Grenzbetrages gemäss § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusetzenden Bezügen zählen auch BaFöG-Leistungen.

  2. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass die Rückzahlung derartiger staatlicher Leistungen bei den Bezügen in Abzug gebracht werden muss.

  3. Dies gilt unabhängig davon, ob im Jahr der Rückzahlung (Abfluss) (positive) Bezüge erzielt werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1064 Nr. 17
EFG 2002 S. 1181
EFG 2002 S. 1181 Nr. 18
EAAAB-12238

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.06.2002 - 5 K 2048/00

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