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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2924/00

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1 Satz 1

Zum Merkmal ”gesetzlich unterhaltsberechtigte Person”

Leitsatz

Das Merkmal ”gesetzlich unterhaltsberechtigte Person” setzt eine zivilrechtlich konkretisierte Unterhaltsberechtigung voraus. Eine rein potentielle Berechtigung reicht nicht aus. Daher können Unterhaltsleistungen für die Zweitausbildung eines volljährigen Kindes grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 11 Nr. 1
WAAAB-12138

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.06.2001 - 1 K 2924/00

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