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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1049/99

Gesetze: AO § 122 Abs. 1 Satz 3, AO

Wirksame Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Steuerberater bei Duldungsvollmacht

Leitsatz

Nimmt ein Steuerbürger es über mehrere Veranlagungszeiträume hinweg unbeanstandet hin, dass an ihn gerichtete Steuerbescheide dem Steuerberater, der an der Erstellung seiner Steuererklärungen mitgewirkt hat, dem er jedoch keine Empfangsvollmacht erteilt hat, bekannt gegeben werden, so begründet er damit den Tatbestand einer Duldungsvollmacht. Er kann sich dann solange nicht darauf berufen, die Bekanntgabe eines Steuerbescheides gegenüber dem Steuerberater sei nicht wirksam, bis er den Rechtsschein einer Empfangsvollmacht gegenüber dem Finanzamt beseitigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAB-11974

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.05.2000 - 2 K 1049/99

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