Wirksame Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Steuerberater bei Duldungsvollmacht
Leitsatz
Nimmt ein Steuerbürger es über mehrere Veranlagungszeiträume hinweg unbeanstandet hin, dass an ihn gerichtete Steuerbescheide
dem Steuerberater, der an der Erstellung seiner Steuererklärungen mitgewirkt hat, dem er jedoch keine Empfangsvollmacht erteilt
hat, bekannt gegeben werden, so begründet er damit den Tatbestand einer Duldungsvollmacht. Er kann sich dann solange nicht
darauf berufen, die Bekanntgabe eines Steuerbescheides gegenüber dem Steuerberater sei nicht wirksam, bis er den Rechtsschein
einer Empfangsvollmacht gegenüber dem Finanzamt beseitigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAB-11974
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.05.2000 - 2 K 1049/99
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