Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 3002/96

Gesetze: EStG § 33a Abs. 2 Satz 4, EStG § 33a Abs. 2 Satz 3, BGB § 1360a

Berücksichtigung eigener Bezüge des verheirateten, sich in Berufsausbildung befindenden Kindes

Leitsatz

Zu den anrechenbaren Bezügen des sich in Berufsausbildung befindenden verheirateten Kindes zählen auch Unterhaltsleistungen des Ehegatten. Die Vermutung, daß der Ehegatte seiner durch die Ehe begründeten Unterhaltspflicht nachkommt, kann dadurch widerlegt werden, daß das Kind Zuwendungen von seinen Eltern zur Bestreitung des eigenen Unterhalts in einer Höhe erhält, die nur etwa 10.000 DM unter dem regelmäßigen Nettoeinkommen des Ehemannes liegen.

Fundstelle(n):
KAAAB-11948

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.01.2000 - 1 K 3002/96

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen