Einheitsbewertung eines Grundstücks als Betriebsgrundstück im Sinne von § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG beim Gesamtrechtsnachfolger,
wenn der verstorbene bisherige Betriebsinhaber einem Dritten den Nießbrauch an dem bislang von ihm betriebenen Gewerbebetrieb
vermacht hat - Zeitpunkt einer fehlerbeseitigenden Artfortschreibung
Leitsatz
1. Maßgeblicher Fortschreibungszeitpunkt für eine fehlerberichtigende Artfortschreibung nach § 22 Abs. 2 bis 4 BewG ist der
Beginn des Kalenderjahres, in dem der Fehler dem Finanzamt bekannt wird. 2. Ein Gesamtrechtsnachfolger kann den zuvor vom
Erblasser geführten Gewerbebetrieb auch dann als ruhenden Gewerbebetrieb fortführen, wenn er aufgrund eines Vermächtnisses
einem Dritten unentgeltlich einen Unternehmensnießbrauch bestellt und danach auch ein Betrieb beim nießbrauchsberechtigten
Vermächtnisnehmer besteht. Ein beim Erblasser als Betriebsgrundstück bewertetes Grundstück ist dann beim Erben weiterhin als
solches zu bewerten.
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Fundstelle(n): SAAAB-11941
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.08.2000 - 3 K 1412/97
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