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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 290/2000 EFG 2003 S. 867

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Nr. 3, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2

Gewährung von Kindergeld für behinderte Kinder nach Vollendung des 27. Lebensjahres

Leitsatz

Die Gewährung von Kindergeld für behinderte Kinder, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, ist nicht davon abhängig, dass die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bereits vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 867
FR 2004 S. 95 Nr. 2
LAAAB-11897

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 13.06.2002 - VII 290/2000

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