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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 476/2000

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, ErbStG § 13a Abs. 2, ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 3, ErbStG § 14 Abs. 1 Satz 1

Zeitpunkt der Mindestbeteiligung nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG

Leitsatz

Die nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG bzw. § 37 Abs. 3 ErbStG (i. d. Fassung des JStG 1997) erforderliche Mindestbeteiligung des Erblassers am Nennkapital der Kapitalgesellschaft muß zum Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuer bestehen. Es ist für die Anwendung des § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 ErbStG nicht ausreichend, dass die erforderliche Mindestbeteiligung zum Zeitpunkt eines Vorerwerbs innerhalb des 10-Jahreszeitraumes nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG bestanden hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 109 Nr. 2
XAAAB-11854

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 17.10.2002 - IV 476/2000

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