Festsetzung des Prüfungsbeginns einer Außenprüfung
Leitsatz
1. Bei einer Personengesellschaft in Liquidation ist die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung an die Personengesellschaft bis
zur Beendigung der steuerlichen Liquidation vorzunehmen.
2. Die Anordnung des Prüfungsbeginns stellt einen separaten Verwaltungsakt dar, der von der eigentlichen Prüfungsanordnung
zu unterscheiden ist.
3. Ein sofortiger Beginn der Außenprüfung ist nicht gerechtfertigt durch das Erfordernis, die Verjährung zu unterbrechen,
da sich die Finanzverwaltung hierauf mit ausreichendem Vorbereitungszeitraum einstellen kann.
4. Die Angemessenheit der Länge des Zeitraumes zwischen Bekanntgabe und Beginn der Außenprüfung hängt von den Umständen des
Einzelfalles ab. Kann sich der Steuerpflichtige ohne unzumutbaren Aufwand auf die Prüfung einstellen, ist der Beginn der Prüfung
am Tag der Bekanntgabe ausnahmsweise nicht rechtswidrig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): INF 2003 S. 41 Nr. 2 YAAAB-11845
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 17.09.2002 - III 152/2002
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