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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 152/2002

Gesetze: AO § 193 Abs. 1, AO § 197 Abs. 1, AO § 122

Festsetzung des Prüfungsbeginns einer Außenprüfung

Leitsatz

1. Bei einer Personengesellschaft in Liquidation ist die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung an die Personengesellschaft bis zur Beendigung der steuerlichen Liquidation vorzunehmen.

2. Die Anordnung des Prüfungsbeginns stellt einen separaten Verwaltungsakt dar, der von der eigentlichen Prüfungsanordnung zu unterscheiden ist.

3. Ein sofortiger Beginn der Außenprüfung ist nicht gerechtfertigt durch das Erfordernis, die Verjährung zu unterbrechen, da sich die Finanzverwaltung hierauf mit ausreichendem Vorbereitungszeitraum einstellen kann.

4. Die Angemessenheit der Länge des Zeitraumes zwischen Bekanntgabe und Beginn der Außenprüfung hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Kann sich der Steuerpflichtige ohne unzumutbaren Aufwand auf die Prüfung einstellen, ist der Beginn der Prüfung am Tag der Bekanntgabe ausnahmsweise nicht rechtswidrig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 41 Nr. 2
YAAAB-11845

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 17.09.2002 - III 152/2002

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