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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - II 287/2001

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Satz 1, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2

Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Zeitpunkt der Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft

Leitsatz

Ein umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis endet nur dann bereits mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, wenn dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt oder angeordnet wird, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
ZAAAB-11836

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Beschluss v. 09.08.2001 - II 287/2001

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