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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 131/98 EFG 2002 S. 607

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 12 Nr. 3

Entnahmewert nach der Ein-Prozent-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG stellt keinen Bruttowert dar

Leitsatz

Die private PKW-Nutzung im Falle der Ein-Prozent-Regelung, die auf der Basis des Brutto-Listenpreises des genutzten Fahrzeuges zu ermitteln ist, stellt einen umsatzsteuerlichen Nettobetrag dar, der nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu kürzen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 671 Nr. 11
EFG 2002 S. 607
AAAAB-11801

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 12.10.2001 - VII 131/98

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