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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 269/97 EFG 2000 S. 701

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Angemessenheit von Vergütungen für einen Gesellschafter-Geschäftsführer / Zusage einer Witwenpension kurz vor Erreichen der Altersgrenze

Leitsatz

1. Wird in einer Vereinbarung zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer weder eine angemessene Gesamtvergütung des Geschäftsführers festgelegt noch das Verhältnis zwischen Festgehalt und gewinnabhängiger Tantieme hinreichend geklärt, so besteht die Gefahr, daß die Gewinntantieme zur Abschöpfung des Gewinns der Gesellschaft eingesetzt wird.

2. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde einem Geschäftsführer nicht 5 Jahre vor Erreichen der beruflichen Altersgrenze und nach dessen Eheschließung mit einer 30 Jahre jüngeren Frau eine Witwenpension zusagen.

Fundstelle(n):
DB 2000 S. 1641 Nr. 33
DStRE 2000 S. 1151 Nr. 21
EFG 2000 S. 701
OAAAB-11669

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 14.03.2000 - I 269/97

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