Verspätete Auszahlung von Fahrtkostenerstattungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer führt nicht immer zur
verdeckten Gewinnausschüttung
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Erstattet eine Körperschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer durch die betriebliche Nutzung eines privaten Pkw verursachte
Fahrtkosten, so ist eine verdeckte Gewinnausschüttung zu verneinen, wenn diese Fahrtkostenerstattung dem Grunde und der Höhe
nach auch einem fremden Dritten gewährt worden wäre.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1196 EFG 2003 S. 1196 Nr. 16 INF 2003 S. 611 Nr. 16 KÖSDI 2003 S. 13868 Nr. 9 VAAAB-11538
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.11.2002 - 6 K 302/00
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