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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 302/00 EFG 2003 S. 1196

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Verspätete Auszahlung von Fahrtkostenerstattungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer führt nicht immer zur verdeckten Gewinnausschüttung

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung.

  2. Erstattet eine Körperschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer durch die betriebliche Nutzung eines privaten Pkw verursachte Fahrtkosten, so ist eine verdeckte Gewinnausschüttung zu verneinen, wenn diese Fahrtkostenerstattung dem Grunde und der Höhe nach auch einem fremden Dritten gewährt worden wäre.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1196
EFG 2003 S. 1196 Nr. 16
INF 2003 S. 611 Nr. 16
KÖSDI 2003 S. 13868 Nr. 9
VAAAB-11538

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.11.2002 - 6 K 302/00

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