Für Verlust der Gebäudesubstanz wegen Betriebsverlagerung gezahlte Gelder sind kein Schadensersatz, sondern Entgelt für
eine steuerbare Leistung
Leitsatz
Überträgt eine Gemeinde im Rahmen eines städtebaulichen Sanierungsplanes die Verlagerung eines Betriebes dem Betriebsinhaber,
so stellt die für den Verlust der Gebäudesubstanz von der Gemeinde gezahlte Substanzentschädigung keinen Schadensersatz sondern
Entgelt für eine steuerbare Leistung dar.
Die Übernahme dieser Verpflichtung durch den Betriebsinhaber ist eine Leistung an die Gemeinde. Der Rahmenvertrag zwischen
der Gemeinde und dem Betriebsinhaber begründet ein Rechtsverhältnis, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht
werden.
Eine Betriebsverlagerung ist kein grunderwerbsteuerbarer Vorgang i.S.d. des GrStG. Daher sind die Tatbestandsvoraussetzungen
für eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9a UStG nicht gegeben.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 196 Nr. 4 EFG 2001 S. 318 NAAAB-11490
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.10.2000 - 5 K 303/95
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