Nachweis der Aufgabe zur Post mit Dokumentation der Abzeichnung der Begleitverfügung durch den Sachbearbeiter
Leitsatz
Bestreitet der Empfänger, den Steuerverwaltungsakt innerhalb der 3-Tagesfrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben,
muss er substantiiert Tatsachen vortragen, die schlüssig auf späteren Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung
begründen.
Das FG hat den Sachverhalt unter Berücksichtigung des Sachvortrages des Stpfl. aufzuklären und die festgestellten und unstreitigen
Umstände gegeneinander abzuwägen.
Die allgemeinen Hinweise auf eine Statistik über Postlaufzeiten ohne weitere Ausführungen reichen nicht aus, um Zweifel an
der Aufgabe zur Post begründen.
In Zweifelsfällen kommt dem Poststempel das entscheidende Gewicht zu.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 444 EFG 2002 S. 444 Nr. 8 NAAAB-11396
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.08.2001 - 2 K 357/01
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