Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster Urteil v. - 6 K 2366/97 E EFG 2000 S. 844

Gesetze: AO § 164 Abs 2, AO § 164 Abs 4 S 1, AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 170 Abs 2 Nr 1, AO § 171 Abs 3, AO § 357 Abs 3 S 2, AO § 363 Abs 2

Verfahren:

Erstreckung einer Einspruchsentscheidung auf nicht erwähnte streitbefangene offene Punkte

Leitsatz

Ist in einem Einspruchsschreiben ein Punkt, der in den Vorjahren bereits strittig und Gegenstand eines noch laufenden Klageverfahrens ist, nicht ausdrücklich erwähnt worden und erläßt das Finanzamt einen Änderungsbescheid mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sich hierdurch der Einspruch erledige, so kann der Steuerpflichtige nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist unter Hinweis auf das nunmehr entschiedene Klageverfahren keine Änderung der Steuerfestsetzung hinsichtlich dieses unerwähnten Punktes verlangen. Eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO tritt insoweit nicht ein.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 844
TAAAB-11099

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Münster, Urteil v. 12.08.1999 - 6 K 2366/97 E

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen