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FG MÜNSTER Urteil v. - 4 K 8202/99 Kg EFG 2001 S. 515

Gesetze: EStG § 62 Abs 2EStG § 62 Abs 2 S 1AuslG § 15AuslG § 27AuslG § 51 Abs 1 AsylVerfG § 3 GG Art 3 Abs 1

Kindergeld

Kindergeldanspruch eines Ausländers lediglich mit Aufenthaltsbefugnis nach abgelehntem Asylantrag

Leitsatz

1. Ein Ausländer, dessen Asylantrag bestandskräftig abgelehnt wurde und dessen Aufenthalt im Inalnd lediglich in Form einer Aufenthaltsbefugnis geduldet wird, hat keinen Anspruch auf Kindergeld.

2. Da eine solche Person anders als Personen, die als Flüchtlinge oder politisch Verfolgte anerkannt sind, keinen Anspruch auf ein dauerhaftes Bleiberecht hat, verletzt diese Handhabung nicht Art. 3 Abs. 1 GG

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 515
ZAAAB-11019

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FG MÜNSTER, Urteil v. 18.09.2000 - 4 K 8202/99 Kg

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