Zur Mitunternehmerschaft bei
Zusammenschluss von Steuerberatern und Rechtsanwälten
Leitsatz
1) Bei Zusammenschluss von
Steuerberatern und Rechtsanwälten ist eine Mitunternehmerschaft mangels
Mitunternehmerrisikos nicht gegeben, wenn die einzelnen Partner zwar unter
gemeinsamen Namen, jedoch für eigene Rechnung tätig werden und
Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Berufsgruppe in getrennten
Buchungskreisen erfasst werden. Die Einkünftefeststellung ist in diesem
Fall für jede Berufsgruppe getrennt vorzunehmen.
2) Die Aufnahme in eine Einzelpraxis
ist nicht als begünstigte Veräußerung eines
Mitunternehmeranteils zu beurteilen.
3) Der Verkauf eines Teils eines
Mitunternehmeranteils ist nicht als steuerbegünstigter
Veräußerungsgewinn zu beurteilen (gegen
,
BStBl. II 1997, 535).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1618 EFG 2003 S. 1618 Nr. 22 INF 2003 S. 765 Nr. 20 AAAAB-10936
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