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FG Münster Urteil v. - 1 K 6926/01 F EFG 2003 S. 1618

Gesetze: EStG § 16 Abs 1 Nr 2, EStG § 18 Abs 3, EStG § 34 Abs 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG § 16 Abs 1

Freiberufler:

Zur Mitunternehmerschaft bei Zusammenschluss von Steuerberatern und Rechtsanwälten

Leitsatz

1) Bei Zusammenschluss von Steuerberatern und Rechtsanwälten ist eine Mitunternehmerschaft mangels Mitunternehmerrisikos nicht gegeben, wenn die einzelnen Partner zwar unter gemeinsamen Namen, jedoch für eigene Rechnung tätig werden und Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Berufsgruppe in getrennten Buchungskreisen erfasst werden. Die Einkünftefeststellung ist in diesem Fall für jede Berufsgruppe getrennt vorzunehmen.

2) Die Aufnahme in eine Einzelpraxis ist nicht als begünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils zu beurteilen.

3) Der Verkauf eines Teils eines Mitunternehmeranteils ist nicht als steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn zu beurteilen (gegen , BStBl. II 1997, 535).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1618
EFG 2003 S. 1618 Nr. 22
INF 2003 S. 765 Nr. 20
AAAAB-10936

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FG Münster, Urteil v. 09.07.2003 - 1 K 6926/01 F

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