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FG Münster Urteil v. - 15 K 6099/99 E EFG 2001 S. 1370

Gesetze: EStG § 17 Abs 4, EStG § 17 Abs 1

Wesentliche Beteiligung:

Entstehung des Auflösungsverlusts infolge Bürgschaftsinanspruchnahme nicht erst mit der Handelsregisterlöschung - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts, in dem nicht mehr mit Rückerstattungen seitens der Gesellschaft (Hauptschuldner) zu rechnen ist

Leitsatz

Wird der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft aus einer für diese übernommenen Bankbürgschaft in Anspruch genommen, ist der mit der Zahlung an die Sparkasse begründete Auflösungsverlust nicht erst mit der Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister entstanden, sondern bereits in dem Zeitpunkt, in dem der als Geschäftsführer bzw. als Liquidator bestens mit der Vermögenslage der Gesellschaft vertraute Alleingesellschafter wusste, dass die Gesellschaft ihm die an die Sparkasse geleisteten Zahlungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erstatten würde.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1370
EAAAB-10871

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 24.04.2001 - 15 K 6099/99 E

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