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FG Münster Urteil v. - 13 K 7123/99 E EFG 2003 S. 1010

Gesetze: EStG § 33a Abs 1, EStG § 33a Abs 1 Satz 1, EStG § 33a Abs 1 Satz 4, EStG § 33, EStG § 33 Abs 2, EStG § 33 Abs 2 Satz 1, EStG § 33a

Außergewöhnliche Belastungen:

Anerkennung von Unterstützungsleistungen als agB

Leitsatz

1. Bei der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des Vaters als außergewöhnliche Belastung sind bei der Berechnung des abzugsfähigen Betrages die Einkünfte des in einer Ehe- und Haushaltsgemeinschaft lebenden Sohnes als gemeinsame Einkünfte von diesem und seiner Ehefrau nach der Einheitsbetrachtung zu erfassen.

2. Die Einkünfte sind daher nur hälftig als schädliche Einkünfte des Sohnes i.S.d. § 33a Abs. 1 S.4 EStG zu behandeln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1010
EFG 2003 S. 1010 Nr. 14
INF 2003 S. 570 Nr. 15
KAAAB-10817

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FG Münster, Urteil v. 18.03.2003 - 13 K 7123/99 E

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