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FG Münster Urteil v. - 12 K 6611/01 E EFG 2003 S. 1311

Gesetze: GG Art 6 SGB V § 27 a EStG § 33

Außergewöhnliche Belastungen:

Aufwendungen einer unverheirateten Frau für eine heterologe Befruchtung keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

1) Aufwendungen einer unverheirateten Frau für die Durchführung einer heterologen Befruchtung sind - anders als bei einer verheirateten Frau - mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

2) Eine künstliche Befruchtung stellt keine Maßnahme zur Heilung oder Linderung einer psychischen Erkrankung dar.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1041 Nr. 17
EFG 2003 S. 1311
EFG 2003 S. 1311 Nr. 18
YAAAB-10792

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FG Münster, Urteil v. 17.04.2003 - 12 K 6611/01 E

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