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FG Münster Urteil v. - 12 K 6611/01 E EFG 2003 S. 1311

Gesetze: GG Art 6 SGB V § 27 a EStG § 33

Außergewöhnliche Belastungen:

Aufwendungen einer unverheirateten Frau für eine heterologe Befruchtung keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

1) Aufwendungen einer unverheirateten Frau für die Durchführung einer heterologen Befruchtung sind - anders als bei einer verheirateten Frau - mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

2) Eine künstliche Befruchtung stellt keine Maßnahme zur Heilung oder Linderung einer psychischen Erkrankung dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1041 Nr. 17
EFG 2003 S. 1311
EFG 2003 S. 1311 Nr. 18
YAAAB-10792

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FG Münster, Urteil v. 17.04.2003 - 12 K 6611/01 E

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