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FG MÜNSTER Urteil v. - 11 K 3546/99 E EFG 2001 S. 1113

Gesetze: EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 Nr 6b

Arbeitnehmer

Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

1) Das Arbeitszimmer stellt nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung dar, wenn die erbrachte Arbeit - ausweislich von Fahrtenbüchern und Angaben zu Ver-pflegungsmehraufwendungen - nicht unerheblich auch von einer Außendiensttätigkeit mit geprägt ist.

2) Tage, an denen die Arbeit wegen Urlaub oder Krankheit insgesamt ausfällt, haben bei der Frage nach dem Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Betätigung für dessen mögliche berufliche Nutzung außer Betracht zu bleiben.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 409 Nr. 7
EFG 2001 S. 1113
EFG 2001 S. 1113 Nr. 17
AAAAB-10735

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FG MÜNSTER, Urteil v. 16.03.2001 - 11 K 3546/99 E

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