Handel mit Optionsrechten
als Spekulationseinkünfte nach
§ 23 EStG 1997
(Streitjahre vor 1999)
Einkommensteuer 1989 bis 1992 und
1994
Leitsatz
1. Trotz des Bestehens von
Vollzugsmängeln bei der einkommensteuerlichen Erfassung von
Spekulationsgewinnen nach § 22 Nr. 2 i.V.m.
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Buchst. b EStG verstößt die bis zum
geltende Fassung der Vorschrift nicht gegen den Gleichheitssatz des
Art. 3 Abs. 1 GG.
2. Private
Veräußerungsgewinne, die aus dem innerhalb der Spekulationsfrist
abgewickelten Handel mit Index- und Währungsoptionsrechten resultieren,
sind nach § 22 Nr. 2 i.V.m.
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b
EStG in der bis einschließlich 1998 geltenden
Fassung steuerbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAB-10641
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 23.05.2001 - 9 K 606/00
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