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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 810/98 EFG 2001 S. 1235

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Umsatztantieme auch bei Maklertätigkeit in der Regel verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Eine weder zeitlich noch der Höhe nach begrenzte Umsatztantieme für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die sich mit der Vermittlung von Immobilien befasst, führt grundsätzlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1236 Nr. 22
EFG 2001 S. 1235
LAAAB-10484

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Finanzgericht München, Urteil v. 27.04.2001 - 6 K 810/98

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