Hinzurechnung des tatsächlich nicht erhaltenen Kindergeldes
bei Abzug eines Kinderfreibetrags wegen „Zustehen eines zivilrechtlichen
Ausgleichs”
Abstrakt bestehender zivilrechtlicher
Ausgleichsanspruch i. S. des § 31 Satz 5 EStG ausreichend
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
1. Hat der Vater den
Unterhaltsanspruch des bei der Mutter lebenden Kindes in der Vergangenheit
durch einen Abfindungsvertrag nach dem zwischenzeitlich außer Kraft
getretenen § 1615e BGB um eine entsprechende Einmalzahlung erfüllt
und wird bei seiner Einkommensteuerveranlagung der Kinderfreibetrag abgezogen,
so ist das hälftige Kindergeld auch dann nach § 36 Abs. 2 EStG der
Einkommensteuer hinzuzurechnen, wenn es voll an die Mutter ausbezahlt worden
ist.
2. Das „Zustehen eines
zivilrechtlichen Ausgleichs” i. S. von § 31 Satz 5 EStG 1998
(nunmehr: § 31 Satz 6 EStG 2002) setzt nicht voraus, dass die
Geltendmachung des zivilrechtlichen Ausgleichsanspruchs rechtlich noch
möglich ist oder dass z. B. im Einzelfall aufgrund einer Vereinbarung ein
klagbarer Anspruch nach § 1615g BGB a.F. besteht; vielmehr genügt ein
abstrakt bestehender Ausgleichsanspruch, der zu irgendeinem Zeitpunkt bestanden
hat.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1318 EFG 2003 S. 1318 Nr. 18 PAAAB-10367
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