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FG München Urteil v. - 5 K 2905/94 EFG 2000 S. 413

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, LStDV § 2 Abs 1, EStG § 3 Nr 50, EStG § 12 Nr 1

Aufwendungen des Arbeitgebers für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus eines Vorstandsmitgliedes einer Bank als Arbeitslohn

Leitsatz

Die Übernahme von Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus eines Vorstandsmitglieds einer Bank, das allenfalls abstrakt gefährdet ist, durch den Arbeitgeber führt zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn die Aufwendungen nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt wurden, weil die Maßnahmen zumindest teilweise aus gestalterischen Gründen durchgeführt, nur teilweise bezuschusst worden sind und mit der Gewährung des Zuschusses ein erheblicher finanzieller, dauerhafter Vorteil für das Vorstandsmitglied verbunden war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 573 Nr. 11
EFG 2000 S. 413
HAAAB-10361

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FG München, Urteil v. 05.11.1997 - 5 K 2905/94

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