Verstoß gegen Treu und Glauben bei rückwirkender Änderung von KraftStbescheiden wegen fehlerhafter Einstufung der Fahrzeugart
(Lkw und Pkw) durch das Finanzamt
Leitsatz
Es bestehen ernstliche Zweifel daran ob das Finanzamt auch bei Zulassungen ab dem rückwirkend gemäß § 173 Abs. 1
Nr. 1 AO die KraftStfestsetzung als Lkw (Besteuerung nach dem Gewicht) in eine Festsetzung als Pkw (nach Hubraum) abändern
kann, weil insoweit bei Erlaß der Erstbescheide eine Festsetzung unter dem Vorbehalt angebracht gewesen wäre, falls das Finanzamt
zu einer sofortigen Überprüfung nicht in der Lage gewesen wäre.
Fundstelle(n): QAAAB-10332
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 23.08.2000 - 4 V 2743/00
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