Wird im Rahmen eines nach der
Kraftfahrzeugsveräußerung zu erteilenden Endbescheids die
Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung für den Zeitraum vom Beginn des letzten
Entrichtungszeitraums bis zum Ende der Steuerpflicht aufgrund einer Mitteilung
der Zulassungsstelle über eine geänderte Einstufung des
Kraftfahrzeugs rückwirkend erhöht, hat das FA im Einspruchsverfahren
nicht nur die Dauer, sondern auch die Höhe der Steuer nachzuprüfen.
Bei einem solchen Endbescheid handelt es sich nicht um einen bloßen
Abrechnungsbescheid.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 870 TAAAB-10305
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Finanzgericht München, Urteil v. 20.02.2002 - 4 K 5095/00
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