Pflicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung wegen
angeordneter Testamentsvollstreckung für ein Vermächtnis; Bekanntgabe
an den Testamentsvollstrecker; Rückerstattungsempfänger von
Erbschaftsteuer bei bestehender Testamentsvollstreckung
Leitsatz
1. Bekanntgabe eines
Erbschaftsteuerbescheides: Ist im Rahmen der Anordnung der
Testamentsvollstreckung für ein Vermächtnis der Alleinerbe
gleichzeitig der Testamentsvollstrecker, treffen ihn die gleichen Rechte und
Pflichten - hier: Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung nach § 31
Abs. 5 ErbStG - wie bei einer allgemeinen Testamentsvollsteckung, lediglich
beschränkt auf den Vermächtnisgegenstand.
2. Während des Bestehens einer
Testamentsvollstreckung ist Erstattungsberechtigter für die aus dem
Nachlass entrichtete überzahlte Erbschaftsteuer allein der
Testamentsvollstrecker.