Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der
Kraftfahrzeugsteuer für nicht schadstoffarme Kraftfahrzeuge durch das
Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997
Leitsatz
Die kraftfahrzeugsteuerliche
Höherbesteuerung der als nicht schadstoffarm anerkannten Pkw durch das
Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 ist verfassungsgemäß.
Die Erhöhung verletzt das GG weder, weil das Kraftfahrzeugsteuerrecht eine
Differenzierung zur Minderbelastung von Familien nicht vorsieht, oder aufgrund
der fehlenden Berücksichtigung sozialer Belange noch hinsichtlich des
Gleichheitsgrundsatzes oder der Eigentumsgarantie.