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FG Bremen Urteil v. - 2 K 545/01 (1) EFG 2004 S. 145

Gesetze: KraftStG 1997 § 1 Abs. 1 Nr. 1KraftStG 1997 § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. eKraftStG 2001 § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. eGG Art. 3 Abs. 1GG Art. 2 Abs. 1GG Art. 14 Abs. 1GG Art. 20 Abs. 3 KraftStÄndG 1997

Erhöhung der Kfz-Steuer für PKW mit der Schadstoffschlüsselnummer 09 ab 2001 nicht verfassungswidrig

Kraftfahrzeugsteuer ab

Leitsätze

Die Anhebung des Kraftfahrzeug-Steuersatzes für PKW mit der Schadstoffschlüsselnummer 09 –Änderung von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.e KraftStG durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 mit Wirkung ab 2001– ist nicht verfassungswidrig.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kl.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 145
EFG 2004 S. 145 Nr. 2
OAAAB-17187

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FG Bremen, Urteil v. 03.09.2003 - 2 K 545/01 (1)

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