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Finanzgericht München  v. - 3 K 1959/98

Gesetze: AO § 218 Abs. 2, AO § 240

Entstehungszeitpunkt von Säumniszuschlägen bei verspäteter Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen

Säumniszuschläge

Leitsatz

Bei verspäteter Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung tritt keine Säumnis ein, bevor die Voranmeldung bei der Finanzbehörde eingegangen ist. Erst zu diesem Zeitpunkt erlangt die Umsatzsteuervoranmeldung die Wirkung einer Steuerfestsetzung und wird die berechnete Steuer fällig.

Fundstelle(n):
SAAAB-10097

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München v. 01.08.2001 - 3 K 1959/98

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