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Finanzgericht München Urteil v. - 3 K 1321/01 EFG 2002 S. 853

Gesetze: FGO § 62 Abs. 3 S. 1, FGO § 62 Abs. 3 S. 3, FGO § 62 Abs. 3 S. 6, StBerG § 3

Nachweis der Bevollmächtigung nur durch Vorlage einer Originalurkunde

Nachweis der Bevollmächtigung trotz § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO nur durch Vorlage der Originalurkunde

Haftung für Umsatzsteuer

Körperschaftsteuer

Leitsatz

Die Vorschrift des § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO i.d.F. v. erfordert die Bevollmächtigung durch Vorlage einer Originalvollmacht nachzuweisen. Wird innerhalb der zur Vorlage der Originalvollmacht ggü. einem berufsmäßigen Prozessvertreter angeordneten Ausschlussfrist lediglich ein Abdruck der Bevollmächtigung per Telefax übermittelt, genügt dies den Anforderungen auch unter Berücksichtigung der seit geltenden Vereinfachungsregelung des § 62 Abs. 3 Satz 6 FGO nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 853
EFG 2002 S. 853 Nr. 13
VAAAB-10083

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Finanzgericht München, Urteil v. 27.02.2002 - 3 K 1321/01

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