Ein von einem Steuerberater
eingelegter Einspruch, der seinem Wortlaut nach gegen einen
Einkommensteuerbescheid gerichtet ist, kann als Einspruch gegen einen
Verlustfeststellungsbescheid auszulegen sein, wenn der Einkommensteuerbescheid
auf Null DM lautet und aus dem Vorbringen des steuerlichen Vertreters zu
ersehen ist, dass die Berücksichtigung weiterer Werbungskosten bzw.
Betriebsausgaben begehrt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.