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Finanzgericht München Urteil v. - 2 K 4280/00 EFG 2002 S. 1491

Gesetze: AO 1977 § 233a, AO 1977 § 163, AO 1977 § 234 Abs. 2, AO 1977 § 239 Abs. 1, AO 1977 § 1 Abs. 3

Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen nach § 163 AO 11977 wegen schweren Fehlern des FA

Festsetzung von Zinsen gem. § 233 AO zur Einkommensteuer 1996

Leitsatz

1. Eine Billigkeitsentscheidung nach § 163 AO 1977 ist gemäß § 239 Abs. 1 und § 1 Abs. 3 AO 1977 für eine Festsetzung nach § 233a AO 1977 zulässig und nicht durch § 234 Abs. 2 AO 1977 ausgeschlossen.

2. Erstattet das Finanzamt nahezu die gesamte vorausbezahlte Einkommensteuer, weil es Hinweise in der Steuererklärung und des EDV-Programms nicht beachtet, und setzt es trotz Hinweises durch den Steuerpflichtigen den zu Rückzahlung bereitgehaltenen Betrag erst nach einem Jahr fest, so sind Zinsen nach § 233a AO 1977 im Billigkeitswege niedriger festzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1491
EFG 2002 S. 1491 Nr. 23
EAAAB-10054

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Finanzgericht München, Urteil v. 23.07.2002 - 2 K 4280/00

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