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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 4864/01 EFG 2003 S. 464

Gesetze: EStG § 33a

Unterhalt ohne Einsatz der eigenen Arbeitskraft

Einkommensteuer 1999 und 2000

Leitsatz

1. Die im Ausland lebenden Eltern sind grundsätzlich nicht unterhaltsbedürftig i. S. des § 33 a Abs. 1 EStG, wenn sie eine kleine Landwirtschaft betreiben, die ihnen eine ausreichende existentielle Lebensgrundlage bietet.

2. Ist eine 21-jährige Tochter in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommen, können die Unterhaltsaufwendungen auch dann als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden, wenn die Tochter sich nicht um eine Arbeitsaufnahme bemüht und zivilrechtlich damit kein Unterhaltsanspruch besteht.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 464
EFG 2003 S. 464 Nr. 7
KÖSDI 2003 S. 13709 Nr. 5
HAAAB-09918

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Finanzgericht München, Urteil v. 20.11.2002 - 1 K 4864/01

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