1. Die im Ausland lebenden Eltern
sind grundsätzlich nicht unterhaltsbedürftig i. S. des § 33 a
Abs. 1 EStG, wenn sie eine kleine Landwirtschaft betreiben, die ihnen eine
ausreichende existentielle Lebensgrundlage bietet.
2. Ist eine 21-jährige Tochter
in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommen, können die
Unterhaltsaufwendungen auch dann als außergewöhnliche Belastung in
Abzug gebracht werden, wenn die Tochter sich nicht um eine Arbeitsaufnahme
bemüht und zivilrechtlich damit kein Unterhaltsanspruch besteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 464 EFG 2003 S. 464 Nr. 7 KÖSDI 2003 S. 13709 Nr. 5 HAAAB-09918
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Finanzgericht München, Urteil v. 20.11.2002 - 1 K 4864/01
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