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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 3186/02 EFG 2003 S. 1393

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, SGB III § 16, SGB III § 119 Abs. 1

Kindergeld bei Arbeitslosigkeit

Leitsatz

1. Ist ein Kind ohne entsprechende Sprachkenntnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht vermittelbar, besteht ein Kindergeldanspruch für über 18-jährige Kinder nur, wenn das Kind erkennbar alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um sein Ausbildungsdefizit zeitnah zu beheben.

2. Erstrebt ein Kind weder eine Verbesserung seiner Ausbildungssituation noch bemüht es sich um eine seinen Fähigkeiten und seiner Bildung entsprechende Tätigkeit, steht ihm kein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern zu.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1393
EFG 2003 S. 1393 Nr. 19
EAAAB-08571

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 10.04.2003 - 3 K 3186/02

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