Kein tarifbegünstigter Steuersatz für
Buy-out-Vergütungen eines Drehbuchautoren
Kein
steuerbegünstigter Steuersatz für sog.
„Buy-out-Vergütungen„ zur Abgeltung (auch) von
Wiederholungshonoraren eines Drehbuchautors
Einkommensteuer
1996
Leitsatz
Wird der Vertrag eines
selbständigen Drehbuchautoren auf Veranlassung des Fernsehsenders dahin
geändert, dass er für künftige Folgen einer Serie nicht mehr wie
bisher fixe Beträge für die Erstausstrahlung und jede
Wiederholungssendung, sondern nur noch ein einmaliges, alle Wiederholungen mit
abgeltendes Honorar erhält, so ist diese Einmalzahlung
(„Gesamt-Buy-out”) in voller Höhe nach dem Tarif zu
besteuern; eine tarifbegünstigte „Entschädigung” liegt
nicht vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1000 Nr. 16 EFG 2002 S. 830 EFG 2002 S. 830 Nr. 13 FAAAB-09910
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Finanzgericht München, Urteil v. 20.02.2002 - 1 K 4521/98
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