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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 2688/00

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Falsche Angaben als grobes Verschulden

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

Macht ein Steuerpflichtiger anlässlich der versäumten Berücksichtigung bestimmter Aufwendungen in der Steuererklärung geltend, dass er keine Kenntnis hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Aufwendungen hatte, und stellt sich diese Behauptung als unrichtig heraus, ist ein grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zu bejahen, das eine Berichtigung des bestandskräftigen Steuerbescheids ausschließt.

Fundstelle(n):
CAAAB-09869

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Finanzgericht München, Urteil v. 12.04.2002 - 1 K 2688/00

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