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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 1934/97

Gesetze: EStG § 18, EStG § 15, HGB § 84, GewStG § 2 Abs. 1

Bausparkasservertreter als scheinselbständige Tätigeit

Einheitlicher Gewerbebetrieb bei mehreren Tätigkeiten

Leitsatz

1. Ob eine scheinselbständige Tätigkeit vorliegt, beurteilt sich ausschließlich nach steurrechtlichen und nicht nach arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.

2. Ein selbständiger Handelsvertreter nach § 84 abs. 1 HGB übt eine gewerbliche und nicht eine nichtselbständige Tätigkeit aus.

3. Kriterium dafür, ob mehrere gewerbliche Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen als ein einheitlicher Gewerbebetrieb zu beurteilen sind, ist, ob die Betriebe sachlich, insbesondere organisatorisch, wirtschaftlich und finanziell getrennt geführt werden.

Fundstelle(n):
NAAAB-09835

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Finanzgericht München, Urteil v. 29.05.2001 - 6 K 1934/97

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