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FG München Urteil v. - 6 K 1812/00

Gesetze: KStG a.F. § 27 Abs. 1 KStG a.F. § 27 Abs. 3 S. 2 KStG a.F. § 28 Abs. 2 S. 2

Abfluss einer Gewinnausschüttung durch Verbuchung auf dem Verrechnungskonto

Körperschaftsteuer 1990 und 1991

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum und zum

Leitsatz

1. Ein Buchungsfehler liegt nicht vor, wenn ein Steuerberater mit zivilrechtlicher Vertretungsmacht Buchungen auf einem zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bestehenden Verrechnungskonto vornimmt.

2. Die Verbuchung eines Betrages auf einem zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bestehehenden Verrechnungskonto kann zu einer Gewinnausschüttung führen.

3. Unter Geltung des Anrechnungsverfahrens konnte Investitionszulage, die eine Kapitalgesellschaft erhalten hatte, nicht ohne Herstellung der Ausschüttungsbelastung auf den Anteilseigner „weitergeleitet” werden.

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 650 Nr. 17
JAAAB-09832

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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 03.06.2003 - 6 K 1812/00

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